Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Steiskall Peter, ps-systems.at
 

1. Allgemeines:
a. Für die gesamte auch zukünftige Geschäftsverbindung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die durch die Auftragserteilung, spätestens jedoch durch die Abnahme der Ware anerkannt werden und damit
Bestandteil aller mit uns abgeschlossener Verträge sind, soweit in diesen Verträgen nicht ausdrücklich abweichende
Regelungen vereinbart werden. Der Auftraggeber erkennt mit seiner Zustimmung ausdrücklich die nachfolgenden Bedingungen der AGB an.
b. Mündliche Nebenabreden zwischen Auftragsnehmer und Auftraggeber sind nicht Bestandteil des Vertrages, es sei
denn, sie liegen auch in schriftlicher Form vor.
c. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
d. Änderungen und Ergänzungen dieser Allg. Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
e. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind alle Artikel, Sonderanfertigungen und Bearbeitungen ohne TÜV und Staßen - Zulassung, da wir fast ausschließlich nur Rennsport und Motorsportartikel vertreiben.
f. Wir behalten uns vor Aufträge oder Folgeaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bestehende Aufträge nicht weiter auszuführen. Die bereits gelieferten Produkte sofern sie nicht abgegolten sind, angefallene Leistungen und Kosten sind der Firma Steiskall Peter zu ersetzten.
g. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
h. Unsere dargestellten Angebote sind freibleibend. Die Beschreibungen der Produkte im Internet stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie dienen nur der Bestimmung der Ware und sind keine Beschaffenheitsangaben.
i. Unsere dargestellten Bilder im Internetauftritt sind freibleibend. Sie dienen der Beschreibungen der Produkte und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sie dienen nur der Bestimmung der Ware und sind keine Beschaffenheitsangaben.
j. Konstruktionsänderungen oder Änderungen des Designs aus technisch bedingten Gründen bleiben vorbehalten, sofern das bestellte Produkt nicht erheblich geändert wird und den Vertragszweck erfüllt.
l. Alle von uns angegeben Preise sind incl. der gesetzlichen MwSt..
m. Für einen Garantie-,Gewährleistungs-, Beschaffenheitsgarantie-, Rücknahme-, Storno-Antrag ist ausschlieslich das im Internetshop downloadbare GWR-Formular zu verwenden.

2. Auftragserteilung
a. Aufträge: Bei unseren Angeboten sind die Preise stets freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.
b. Die Preise gelten ab unserem Hause, incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne den jeweiligen Versandkosten. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Tage der Lieferung geltenden Satz berechnet.
c. Für die Preise maßgebend ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste bzw. der in unserer Auftragsbestätigung, in unserem Angebot oder in verbindlichen Kostenvoranschlag genannte Preis.
d. Kaufverträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die Auftragsbestätigung kann durch die Rechnung ersetzt werden, wenn die Auslieferung der bestellten Gegenstände vereinbarungsgemäß unmittelbar nach Eingang des Auftrags erfolgt.
e. Der Auftrag ermächtigt den Auftragsnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

3. Angebot, Kostenvoranschläge
a. Verbindliche Angebote und Kostenvoranschläge sind ab Ausstellungsdatum und mit Frimenstempel und Unterschrift des Auftragsnehmers 8 Wochen gültig. Diese sind mit den Schriftzug "Verbindlich" zu kennzeichnen. Nach Ablauf dieser 8 Wochen können sie erneut angefordert werden.
b. Unverbindliche Angebote und Kostenvoranschläge sind ab Ausstellungsdatum und mit Firmenstempel und Unterschrift des Auftragsnehmers 8 Wochen gültig. Diese sind mit den Schriftzug "Unverbindlich" zu kennzeichnen. Nach Ablauf dieser 8 Wochen können sie erneut angefordert werden.
c. Gegenstände die nicht im Angebot oder im Kostenvoranschlag vom Auftragsnehmer aufgeführt, aber zur einwandfreien technischen Realisierung notwendig sind, sind nicht Gegenstand in Aufträgen. Diese Folgekosten wird die Firma Peter Steiskall sobald sie Kenntnis erlangt den Auftraggeber mitteilen.

3. Lieferzeit
a. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.
b. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht zur Aufhebung des Vertrages oder zur Stellung von Schadenersatzansprüchen. Der Kunde hat jedoch das Recht nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit eine angemessene Frist von mindestens 6 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern bis dahin die Lieferung nicht erfolgt oder versandbereit gemeldet worden ist.
c. Die Firma Peter Steiskall ist berechtigt ohne Angabe von Gründen vom Liefervertrag zurückzutreten.
d. Mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.
e. Unvorhergesehene Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, wie Betriebsstörungen aller Art, höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Unterlieferanten usw. verlängern die Lieferzeit angemessen und zwar auch dann, wenn die angegebene Lieferzeit bereits abgelaufen ist. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
f. Ein Ersatz des durch die verzögerte Lieferung entstandenen Schadens wird nicht gewährt.
g. Bei speziellen Teilen und Sonderanfertigungen können Lieferzeiten von bis zu 8 Monaten eintreten.

4. Abnahme
a. Nicht rechtzeitig abgerufene Ware kann berechnet und zum Versand oder zur Auslieferung gebracht werden. Bei lieferfertiger Ware ist es uns freigestellt, Rechnung zu erteilen und nach Zielablauf Zahlung zu verlangen.
b. Bei nicht angenommenen Nachnahmesendungen verrechnen wir 30% Storno und eine angemessene Aufwandsentschädigung der Arbeitsleistung und der angefallenen Kosten.
c. Soweit der Kunde mit der Abnahme in Verzug gerät, so hat der Kunde hierdurch entstehenden Kosten gegenüber der Firma Peter Steiskall zu tragen, soweit die Verweigerung der Abnahme nicht berechtigt erfolgt ist. Dem Kunden ist bekannt, dass die räumlichen Kapazitäten auf dem Betriebsgelände der Firma Peter Steiskall begrenzt sind. Die Firma Peter Steiskall ist im Falle eines Abnahmeverzugs des Kunden deshalb berechtigt, mit Ablauf des 3. ( dritten ) Werktages nach Fertigstellung eine externe Lagerung gegen eine Lagergebühr und Überstellungskosten oder ein Standgeld in Höhe von 20,00€ je angefangenem Kalendertag zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche der Firma Steiskall Peter bleiben hiervon unberührt.
d. In allen Fällen, in denen wir Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens bis zu 20% des Nettokaufpreises als pauschalierten Schadensersatz, wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, im Einzelfall nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Zahlungsbedingungen
a. Rechnungen für Einzelaufträge sind sofort nach Warenerhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar.
b. Bei Zielüberschreitung können unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet werden.
c. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die anfallenden Kosten sind zu ersetzten.
d. Bei unbefriedigenden Auskünften über die Bonität des Bestellers sind wir berechtigt für bereits gelieferte Ware Zahlung vor Fälligkeit der Rechnung zu verlangen, ferner bei nicht rechtzeitiger Zahlung vorausgegangener Aufträge, auch die Zahlungsbedingungen für noch folgende Aufträge zu ändern, Vorauszahlungen für weitere Aufträge zuverlangen oder insgesamt vom Kaufvertrag zurückzutreten.
e. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen ist nur mit Forderungen zulässig, die von uns anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt worden sind. Insbesondere Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen.
f. Auf alle von uns angebotenen Rennsportartikel, Einzelanfertigungen und Spezialanfertigungen sind 75% Vorkasse zuentrichten. Spätestens bei Lieferung oder Versand dieser Teile ist der restliche Rechnungsbetrag komplett ohne jeden Abzug fällig und sofort zahlbar.
g. Nachnahmesendungen siehe 4b.

6. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen unser Eigentum.
b. Bei Bezahlung durch Schecks oder Wechsel bleibt sie bis zur Einlösung des Schecks oder Wechsels unser Eigentum.
c. Bei laufender Rechnung gilt ein Vorgehaltseigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn alle unsere Forderungen gegenüber dem Auftraggeber durch selbigen erfüllt wurden. Für die Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber verpflichtet die gelieferten Waren in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und für uns zu verwahren. Er darf sie bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch als Sicherung gegenüber Dritten benutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich zu benachrichtigen. Für Verlust der Ware haftet der Auftraggeber auch wenn dieser ohne Verschulden des Auftraggebers eintritt. Nicht bezahlte, gelieferte Ware darf im regelmäßigen Geschäftsverkehr nur unter Beachtung unseres Eigentumsvorbehalts und mit unserer schriftlichen Genehmigung weiter veräußert werden.

7. Verpackung und Versand
a. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und wird nicht zurückgenommen.
b. Die Verpackung erfolgt mangels besonderer Weisungen nach dem besten Ermessen.
c. Die Übernahme der Ware durch UPS, Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen ohne Beanstandung gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von uns gegen nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung sowie unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen aus.
d. Die Transporte sind in jedem Fall vom Auftragsnehmer zu versichern. Die Wahl des Transportweges geschieht mangels besonderer Weisungen nach dem besten Ermessen.

8. Garantie / Gewährleistung / Beschaffenheitsgarantie:
a. Auf alle von uns gelieferten Standardneuteile gewähren wir ab Hersteller 24 Monate Gewährleistung.
b. Beanstandungen der von uns gelieferten Produkte in Bezug auf Menge und/oder Güte sind innerhalb von 8 Tagen, nach Empfang der Rechnung, in schriftlicher Form mittels GWR-Formular ( downloadbar im Internetshop ) zu erheben. Soweit eine Beanstandung von uns anerkannt wird, leisten wir Gewähr in der Weise, dass wir sich zeigende Produkt, Material- oder Arbeitsfehler kostenlos beseitigen, oder nach unserer Wahl für das fehlerhafte Teil kostenlosen Ersatz leisten. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Garantie und Gewährleistungsrechte.
c. Die beanstandeten Waren sind in dem Zustand, in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befanden, unverändert, in original Verpackung und kostenfrei zur Besichtigung, Überprüfung und zur Gewährleistungs - Garantieabwiklung an uns zu übergeben. Ein einstweiliger Kostenersatz wird ausgeschlossen.
d. Wir behalten uns vor beanstandete Produkte in einer dafür anerkannten und geeigneten Institution überprüfen zu lassen. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Kosten von der Firma Steiskall Peter getragen. Bei unberechtigter Mängelrüge gehen die kompletten und anfallenden Kosten auf den Auftraggeber über.
e. Bei berechtigter Mängelrüge behalten wir uns vor 2x Nachbessern zu dürfen, dies gilt als vereinbart. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich mit akzeptieren dieser ABG dieser Vereinbarung zu.
f. Die Produkte und Teile die von uns zurückgenommen und für die Kostenersatz geleistet wurde sind sofort an uns zu übergeben. Sind die Waren und Teile nicht bei der Firma Steiskall Peter eingetroffen ist der Aufwand, den die Firma Steiskall Peter plus Zinsen hat, zurückzuerstatten.
g. Gewährleistungsansprüche und Rückgaberecht bestehen nicht, wenn der Mangel zurückzuführen ist auf für die Ware geltende Bedienungs-, Wartungs-, Pflege-, und Einbauvorschriften und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder vernachlässigte Behandlung und natürlichen Verschleiß, sowie vom Käufer oder Dritte vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.
h. Der Garantieanspruch, der Rücknahmeanspruch und der Gewährleistungsanspruch erlischt bei nicht fertig montierter Ware mit Beginn der Endmontage des Auftraggebers selbst oder Dritter. Mit Beginn der selbigen erkennt der Auftraggeber diese Allg. Geschäftsbedingungen an.
i. Keine Garantie oder Gewährleistungsansprüche für gebrauchte auf Kundenwunsch verwendete Teile.
e. Keine Garantie oder Gewährleistungsansprüche für Leistungssteigerungen über 25% der Serienleistung.
j. Keine Garantie oder Gewährleistungsansprüche für vom Auftraggeber für uns zu Verfügung gestellte Produkte die nicht von uns freigegeben sind oder nicht über uns bezogen wurden.
k. Keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistungsansprüche für im Rennsporteinsatz oder im Rennsport verwendete Liefergegenstände.
l. Keine Beschaffenheitsgarantie, Rücknahme, Garantie oder Gewährleistungsansprüche bei Eingriff in den Liefergegenstand selbst oder Dritter.
m. Keine Gewährleistung auf Nicht-Serienteile ( nicht Serienteile sind Teile die nicht Serienmäsig im Fahrzeug verbaut wurden ) sowie Rennsportartikel, Sonderteile und auch Rennsportartikel in Einzelanfertigung.
n. Sollten von Herstellern der von uns verwendeten Teile weitergehende Gewährleistungsansprüche gewährt werden, so sind diese direkt bei den entsprechenden Herstellern einzufordern.
o. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den reinen Teilersatz der über uns bezogenen Produkte ohne Montagekosten. Generell ausgeschlossen aus der Haftung sind Schäden am Fahrzeug und Schäden die auf Grund nicht sachemäßem oder nicht sachgemäßer Behandlung oder Bedienung der gelieferten Ware erfolgt sind.
p. Beanstandete Ware ist zur Prüfung kostenfrei einzusenden. Im Falle begründeter Mängelrüge tragen wir die Nachbesserungs-, und Versandkosten. ( Siehe auch 8c und 8d ).
q. Keine Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung bei offensichtlich geführten Einbaufehlern und Abstimmungsfehlern selbst oder Dritter.
r. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht da wir fast ausschließlich nur Rennsport und Motorsportprodukte vertreiben.
s. Ausgelieferte Software ist sofort nach Inbetriebnahme zu überprüfen. ( Lambdawerte, Angaswerte und Zündungsklopfen ). Wird dieses nicht überprüft und es entstehen Schäden an den von uns Ausgelieferten Produkten lehnen wir jede Garantie- und Gewährleistung ab.
t. Keine Gewährleistung und Garatie für Serienteile die für Tuningzwecke verwendet werden.

9. Unterlagen
a. Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Kostenvoranschläge und dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
b. Die Verpflichtungen bestehen auch nach Vertragsabwicklung fort. Sie erlöschen, wenn das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. Zuwiderhandlungen verpflichten den Besteller zu Schadensersatz.

10. Werbung
a. Wir sind berechtigt, in Wort und Bild auf die Verwendung des Kaufgegenstandes durch den Käufer und auf dessen unter Verwendung des Kaufgegenstandes hergestellte Erzeugnisse hinzuweisen und öffentlich zu bewerben. Der Käufer ist verpflichtet, in seinem mündlichen und schriftlichen Verkaufs- und Werbeaussagen über seine Erzeugnisse darauf hinzuweisen, dass diese Erzeugnisse unter Verwendung unserer Produkte hergestellt worden sind.
b. Von uns angebrachte Firmenlogos und Kennzeichungen dürfen nicht entfernt werden. Diese Vereinbarung gilt ab Rechnungsdatum 24 Monate. Zuwiderhandeln berechtigt zu Schadensersatz.

11. Verjährung eigener Ansprüche
a. Unsere Ansprüche auf Zahlung unserer Leistungen verjähren in fünf Jahren.

12. Software und Programmcode
a. Von uns ausgelieferte Software, Programmcode oder nur Teile vom Softwarecode sind unser geistiges Eigentum und dürfen weder selbst oder durch Dritte vervielfältigt, kopiert oder in den Programmcode zurückübersetzt werden. Softwareteile, der Progammcode und fertige Software dürfen nicht weitergegeben werden. Zuwiderhandeln berechtigt uns zu Schadenersatzforderungen.
b. Die von uns ausgelieferte Software ist nachvollziehbar auf den Kunden registriert und signiert. Der Name des Auftraggebers wird dem Programmcode verschlüsselt beigefügt, dieser haftet auch dafür und ist für die Einhaltung der vereinbarten Bedienungen zuständig.
c. Die von uns ausgelieferte Software ist bei Inbetriebnahme sofort auf Funktion zu prüfen. ( Siehe auch 8s ).

13. Form von Erklärungen
a. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.Diese sind mittels eingeschrieben Brief an uns zu richten.

14. Altteile
a. Von uns nicht verwendete Teile (Original- oder Altteile) sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu übernehmen. Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende Lagerung übernehmen wir keine Gewähr. Verstreicht die Frist von 2 Wochen werden die Altteile der Entsorgung zugeführt. Der Aufwand dieser Entsorgung ist dem Auftragsnehmer mit Arbeitsaufwand und Entsorgungskosten zu ersetzen. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen.

15. Lieferungen ins Ausland
a. Unsere vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für etwaige Lieferungen von uns ins Ausland. Für alle sich aus diesen Geschäftsbeziehungen ergebende Rechtsfragen gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich und es gilt das für unseren Geschäftssitz zuständige österreichische Gericht.

16. Haftungsbeschränkungen
a. Von uns zu ersetzender Schaden ist in jedem Falle der Höhe nach beschränkt auf die Höhe der von uns dafür abgeschlossenen Versicherungen, über die wir dem Käufer auf Verlangen Auskunft geben.
b. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss bei jeder Veräußerung unserer Waren auch seinem Abnehmer aufzuerlegen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung hat der Besteller uns den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

17. Rechtswahl / Erfüllungsort / Gerichtsstand
a. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Republik Österreich.
b. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Auftragsnehmers. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.
c. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen aus Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.